Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fernsehübertragungsdienstleistungen

Übertragung | Aufzeichnung | Streaming

 

1. Gegenstand und Geltungsbereich

1.1 Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Nutzung von Fernsehübertragungsdienstleistungen einschließlich der Anmietung von Fernsehübertragungsequipment (Übertragungswagen und / oder Flightcase Regie) nebst Zubehör von der NULL ZWO ZWO EINS MEDIA GmbH (nachfolgend jeweils „0221 MEDIA“ genannt) durch den Kunden (0221 MEDIA und der Kunde jeweils auch als „Partei“ bzw. gemeinschaftlich als „Parteien“ bezeichnet). 

1.2 Die nachstehenden Bedingungen sind Grundlage und Bestandteil aller Vertragsverhältnisse und damit im Zusammenhang stehenden Rechtsgeschäften zwischen 0221 MEDIA und dem Kunden, der Sach- und Dienstleistungen von 0221 MEDIA in Anspruch nimmt. 

1.3 Soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht anders vereinbart, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die im Auftrag mit dem Kunden niedergelegten Regelungen ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Geltung – und zwar auch dann nicht, wenn 0221 MEDIA in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die jeweilige vertragliche Leistung ohne Widerspruch gegen die Bedingungen des Kunden bewirkt. 

1.4 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung auch für alle zukünftigen Aufträge zwischen den Parteien, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf diese bedarf, es sei denn, die Parteien verständigen sich auf eine andere Regelung. Dies gilt auch dann, wenn diese Bedingungen dem Kunden erst nach dem ersten Vertragsabschluss zwischen den Parteien zur Kenntnis gelangt sein sollten. 

1.5 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ferner zugunsten der bei 0221 MEDIA tätigen Personen. 

 

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Verträge mit der 0221 MEDIA bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sie kommen erst zustande, wenn der Kunde das Angebot so rechtzeitig unterschrieben zurücksendet, dass es innerhalb der im Angebot bezeichneten Annahmefrist bei 0221 MEDIA eingeht. Die Aufhebung der Schriftformvereinbarung kann nur schriftlich erfolgen. 

2.2 Aus der Vorreservierung oder Optionierung eines Produktionszeitraums für bestimmte Termine, kann kein Anspruch auf den späteren Abschluss eines Vertrages hergeleitet werden, es sei denn, 0221 MEDIA hat sich in der Bestätigung der Vorreservierung / Optionierung ausdrücklich anderweitig verpflichtet. Der Kunde und 0221 MEDIA verpflichteten sich jedoch, eine geplante, anderweitige Inanspruchnahme oder einen Verzicht auf den voroptionierten Termin, unverzüglich mitzuteilen. 

2.3 Die Einzelheiten des jeweiligen Vertrags ergeben sich in der nachfolgenden Reihenfolge aus: 

a. dem jeweiligen vom Kunden schriftlich angenommenen Angebot von 0221 MEDIA, einschließlich etwaiger Ergänzungen, Abänderungen und Terminzusagen sowie der Erteilung von Auskünften, (nachfolgend „Auftrag“ genannt) 

b. diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung 

c. der Leistungsbeschreibung + Broadcasting (siehe Auftrag) sowie 

d. der Preisliste + Broadcasting 2.4 Soweit der Kunde das Angebot schriftlich bestätigt – einen Auftrag erteilt – gilt dieses als verbindlich. 0221 MEDIA kann dieses Angebot innerhalb von 2 Wochen mündlich oder schriftlich, durch Zusenden einer Auftragsbestätigung, annehmen. 

2.5 Vorbehaltlich einer gesonderten Regelung kommt der Vertrag mit Zugang der Auftragsbestätigung von 0221 MEDIA in Textform (§ 126b BGB), spätestens mit der Bereitstellung der Leistungen durch 0221 MEDIA zustande. 

2.6 In dem Vertrag genannte Liefer- und Leistungstermine oder –fristen sind nur dann verbindlich, wenn diese von 0221 MEDIA schriftlich als verbindlich bezeichnet und / oder bestätigt worden sind. 

2.7 Alle Angebote von 0221 MEDIA sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird. 

 

3. Legitimation des Kunden und Ausschließlichkeit

3.1 Der Kunde übernimmt für den von ihm erteilten Auftrag die volle Sach- und Rechtsgewähr und stellt 0221 MEDIA von etwaigen Ansprüchen Dritter frei. Der Kunde bringt ferner durch die Auftragserteilung zum Ausdruck, dass er zu allen 0221 MEDIA erteilten Aufträgen und Bestellungen sowie allen damit zusammenhängenden Rechtsgeschäften und Verfügungen befugt ist und dass behördliche Maßnahmen, gesetzliche Bestimmungen etc. der Auftragserteilung nicht entgegenstehen. 

3.2 Der Kunde ist bei Inanspruchnahme von Fernsehübertragungsdienstleistungen einschließlich der Anmietung von Fernsehübertragungsequipment der 0221 MEDIA verpflichtet, alle für die technische Herstellung seiner Produktion erforderlichen Einrichtungen nebst Zusatzgeräten und sonstigen technischen Leistungen sowie die zu ihrer Bereitstellung und Bedienung benötigten Mitarbeiter ausschließlich von 0221 MEDIA zu beziehen, soweit sie dort verfügbar sind, es sei denn, zwischen den Parteien wurde anderes vereinbart. 

 

4. Leistungsumfang

4.1 Der Umfang, der von 0221 MEDIA jeweils geschuldeten vertraglichen Leistungen, ergibt sich aus dem Vertrag, den entsprechenden Abschnitten dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie den entsprechenden Abschnitten der Leistungsbeschreibung + Broadcasting. 

4.2 0221 MEDIA ist berechtig Mehrleistungen sowie Mehraufwand dem Kunden zu berechnen, wenn dies vorab vereinbart worden ist oder die Mehrleistungen / der Mehraufwand unvorhersehbar, aber für die Erfüllung des Auftrages notwendig waren und eine Absprache nicht getroffen werden konnte. Sollten für Mehrleistungen / Mehraufwand keine Preise vereinbart worden sein, so sind die für den Auftrag getroffenen Preisabsprachen sinngemäß zugrunde zu legen. 

 

5. Vermietung von technischen Geräten und Einrichtungen und Nutzungsdauer

5.1 Art, Umfang und Dauer der mietweisen Überlassung von technischen Geräten, Anlagen und Einrichtungen ergeben sich grundsätzlich aus dem Vertrag, den Lieferscheinen und / oder aus Leistungsbelegen. Diese Belege, in Verbindung mit der Preisliste + Broadcasting, sind, unabhängig von weiteren effektiven Nutzungszeiten, stets Berechnungsgrundlage. 

5.2 Soweit 0221 MEDIA für den Kunden auf dessen Veranlassung technische Geräte, Anlagen und Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt 0221 MEDIA im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt 0221 MEDIA von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei. 

5.3 Der Kunde wird unverzüglich nach dem Eintreffen die äußerliche Beschaffenheit der Lieferung und die Leistung untersuchen, etwaige Transportschäden gegenüber der Transportperson beanstanden, die Beweise dafür sichern sowie 0221 MEDIA und den Absender fernmündlich und in Textform (§ 126b BGB) unverzüglich unterrichten. 

5.4 Bei einem Versand im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald 0221 MEDIA die Lieferung der Transportperson übergeben hat. 

5.5 Störungen an den von der 0221 MEDIA zur Verfügung gestellten technischen Geräten, Anlagen und Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht gemindert werden, soweit 0221 MEDIA die Störungen nicht zu vertreten hat. 

5.6 Die Weitervermietung und Überlassung der technischen Geräte und Einrichtungen nebst Zubehör der 0221 MEDIA durch den Kunden an Dritte ist untersagt, es sei denn, dies wurde vorab schriftlich vereinbart. 

5.7 Dem Kunden stehen die von 0221 MEDIA gemieteten technischen Geräte und Einrichtungen nebst Zubehör während der Mietperiode grundsätzlich nur in der schriftlich vereinbarten Zeit zur Verfügung. 

5.8 Soweit eine Benutzung der von 0221 MEDIA gemieteten technischen Geräte und Einrichtungen nebst Zubehör über den vereinbarten Zeitrahmen hinausgehen soll, bedarf es einer frühzeitigen Rücksprache mit der Disposition von 0221 MEDIA. Etwaige Mehrkosten, die dadurch resultieren, sind durch den Kunden zu tragen. 

5.9 Ein Anspruch des Kunden auf eine solche zusätzliche Nutzung und / oder eine die vereinbarte Mietzeit überschreitenden Nutzung des Fernsehübertragungsequipments besteht grundsätzlich nicht. 

 

6. Termine

6.1 Die zwischen den Parteien vereinbarten und schriftlich fixierten Termine zur Durchführung von Produktionen oder anderen Dienstleistungen mit Hilfe des Fernsehübertragungsequipments von 0221 MEDIA, sind für beide Parteien verbindlich. 

6.2 Eine Änderung der Termine muss rechtzeitig durch den Kunden angezeigt und mit der Abteilung Disposition der 0221 MEDIA besprochen werden. 

6.3 Verschieben sich Termine ohne das die 0221 MEDIA entsprechend rechtzeitig vom Kunden informiert worden ist, so kann die 0221 MEDIA zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen, es sei denn, die 0221 MEDIA trifft ein Mitverschulden. Dies gilt ebenso für das Verschieben der vereinbarten Anfangs- und Schlusszeiten für Produktionen. 

 

7. Vergütung, Fälligkeit, Zurückbehaltungsrecht

7.1 Die Einzelheiten der Regelungen zu Preisen, Vergütung, Reise-, Neben- und sonstigen Kosten ergeben sich aus der am Tag der Auftragserfüllung jeweils gültigen Fassung der Preisliste + Broadcasting und / oder dem Vertrag sowie dessen Leistungsbeschreibung. 

7.2 Liegen mehr als drei Monate zwischen Auftragserteilung und Leistungserfüllung, so ist 0221 MEDIA berechtigt, die zum Zeitpunkt der Leistungserfüllung gültigen Preise zu berechnen. 

7.3 Monatliche Preise sind, beginnend mit dem Tag der Bereitstellung der vertraglichen Leistung durch 0221 MEDIA, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Preise bis zum Ende des Vertragsverhältnisses monatlich im Voraus zu zahlen. Ist der Preis für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, so wird dieser für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Preises berechnet. 

7.4 Alle Preisangaben (inkl. Reise- und Nebenkosten) sind grundsätzlich Nettopreise und verstehen sich zzgl. des jeweils gültigen Mehrwertsteuer-Satzes. 

7.5 Soweit der Kunde seine Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß erfüllt, ist 0221 MEDIA, unbeschadet sonstiger Rechte, befugt weitere, dieselbe oder andere Produktionen des Kunden betreffende Leistungen, bis zum vollständigen Ausgleich des ausstehenden Betrages, zurückzuhalten. 

7.6 Beanstandungen gegen Abrechnungen von 0221 MEDIA müssen innerhalb von vier Wochen ab Rechnungszugang beim Kunden bei 0221 MEDIA eingegangen sein. Die Unterlassung rechtzeitiger Beanstandungen gilt als Genehmigung. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Beanstandungen nach Fristablauf bleiben unberührt. 

 

8. Zahlungsbedingungen und vorzeitige Fälligkeit

8.1 Soweit nicht anders vereinbart gelten die Zahlungsbedingungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

8.2 Alle Forderungen von 0221 MEDIA sind mit Rechnungsstellung fällig und ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen. 

8.3 Verzug tritt ohne weitere Benachrichtigung des Kunden mit der Nichteinhaltung der in Ziffer 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführten Zahlungsfrist ein. Kommt der Kunde ganz oder teilweise mit einer Zahlung eines Rechnungsbetrages in Verzug, ist 0221 MEDIA berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 (acht) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz geltend zu machen. Unbeschadet davon bleibt 0221 MEDIA die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche, insbesondere höhere Zinsen, Mehrkosten und Mahngebühren in Höhe von 10,00 € für eine zweite und 15,00 € für eine dritte Mahnung. Bankkosten, die 0221 MEDIA durch unrichtige Kontodaten oder unberechtigte Zurückweisungen entstehen, können von 0221 MEDIA an den Kunden weiterberechnet werden, es sei denn der Kunde hat die Falschangabe nicht zu vertreten. Der Kunde ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass 0221 MEDIA kein oder ein niedriger Schaden entstanden ist. 

8.4 0221 MEDIA kann ihre Gesamtforderungen, unter Aufhebung aller über die Gewährung von Preisnachlässen und sonstigen Zahlungskonditionen getroffene Abmachungen vorzeitig fällig stellen, insbesondere bei: 

8.5 In allen Fällen der vorzeitigen Fälligkeit der Forderung, insbesondere aus einem der in Ziffer 8.5 angeführten Gründe, ist 0221 MEDIA berechtigt, alle Rechte auszuüben, die 0221 MEDIA nach dem Vertrag oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustehen. 

  1. a. Vertragsverletzung durch den Kunden 
  2. b. Änderung der Firmenverhältnisse des Kunden 
  3. c. Wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden 
  4. d. Insbesondere bei Zahlungsverzug oder Verzug hinsichtlich anderer Verpflichtungen des Kunden 
  5. e. Zahlungsunfähigkeit des Kunden 
  6. f. Einleitung von Moratoriumsverhandlungen, Insolvenz- oder Vergleichsverfahren gegen den Kunden 
  7. g. Verlust der Geschäfts- oder Verfügungsfähigkeit des Kunden 

 

9. Stornierungbedingungen und Rücktritt / Kündigung

9.1 Führt der Kunde aus einem von 0221 MEDIA nicht zu vertretenden Grund die Produktion nicht durch, für die er 0221 MEDIA beauftragt hat, so ist der Kunde verpflichtet, nachstehende Schadenspauschale, bezogen auf das vereinbarte Auftragsvolumen zu entrichten: 

a. bis zu 4 Wochen vor Produktionsbeginn: 25% 

b. bis zu 3 Wochen vor Produktionsbeginn: 50% 

c. bis zu 2 Wochen vor Produktionsbeginn: 75% 

d. danach: 100% 9.2 Der Kunde hat das Recht nachzuweisen, dass 0221 MEDIA ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Ist 0221 MEDIA ein höherer Schaden entstanden, berechtigt dies Schadensersatz in entsprechender Höhe zu verlangen. 

9.3 0221 MEDIA ist berechtigt bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Kunden und erfolgloser Fristsetzung und Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere bei: 

a. Verletzung vertraglich vereinbarter Zahlungsverpflichtungen 

b. Wesentliche Änderung des Nutzungszwecks der Mietgegenstände ohne vorherige Zustimmung 

c. Überlassung der Mietgegenstände an Dritte ohne vorherige Zustimmung 

d. Fehlen behördlicher Erlaubnisse und Genehmigungen für die Produktion 

e. Verstoß gegen behördliche Erlaubnisse und Genehmigungen für die Produktion 

f. Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen, die die Sicherheit der Produktion betreffen 

g. Verletzung oder Gefährdung der Rechte Dritter durch die Produktion 

h. Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung 

i. Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse, sowie die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung über seine Vermögensverhältnisse durch den Kunden und Vermögensverfall des Kunden, soweit der Kunde nicht bereits alle Zahlungs- und Sicherungspflichten aus dem bestehenden Vertrag erfüllt hat. 

Macht 0221 MEDIA vom Rücktrittsrecht Gebrauch so behält 0221 MEDIA den Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Entgelte gemäß Punkt 9.1 und 9.2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

 

10. Rechte, Pflichten und Obliegenheiten von 0221 MEDIA

10.1 0221 MEDIA ist dazu berechtigt die Leistungserbringung zu unterbrechen, falls der Kunde gegen nationale bzw. internationale Vorschriften verstößt, die er im Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Vertrages einhalten muss. Während solch einer Unterbrechung bleibt der Kunde haftbar für die Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung. 

10.2 0221 MEDIA hat das Recht, vorübergehende Einstellungen ihrer Leistungen für die Wartung und andere betriebliche Erfordernisse vorzusehen. 0221 MEDIA bemüht sich nach Kräften, die Unterbrechung der Leistungen bzw. die Beeinträchtigung des Betriebsablaufs des Kunden auf ein Minimum zu reduzieren. Der Kunde wird von einer solchen bevorstehenden Unterbrechung, soweit dies unter den gegebenen Umständen nach vernünftigem Ermessen möglich ist, im Voraus in Kenntnis gesetzt. Auf Anfrage von 0221 MEDIA wird der Kunde hinsichtlich der aufgeführten Unterbrechungen in vollem Umfang mit 0221 MEDIA zusammenarbeiten. Sonstige planbare Änderungen, die die Produktion beeinträchtigen, werden nur in Absprache mit dem Kunden durchgeführt. 

10.3 Unbeschadet der Regelungen in Ziffer 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ist 0221 MEDIA dazu berechtigt, die Leistungserbringung zu unterbrechen, falls der Kunde in schwerwiegender Weise gegen seine vertraglichen Verpflichtungen verstößt. 0221 MEDIA wird den Kunden in einem solchen Fall über die Vertragsverletzung informieren und dem Kunden eine angemessene Frist zur Behebung der Verletzung einräumen, es sei denn, dass eine sofortige Leistungsunterbrechung entsprechend einer vernünftigen Einschätzung von 0221 MEDIA notwendig ist. Für den Zeitraum der Vertragsverletzung bleibt der Kunde zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Entgelte verpflichtet. 

10.4 0221 MEDIA ist dazu berechtigt, die Leistungserbringung zu unterbrechen, falls das, während der Produktion vorliegende Produktionsformat des Kunden, nicht die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten vertragsgegenständlichen Anforderungen erfüllt. Während solch einer Unterbrechung bleibt der Kunde zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Entgelte verpflichtet. 

10.5 0221 MEDIA darf zur Erfüllung von Leistungsverpflichtungen aus diesem Vertrag auch ohne vorherige Zustimmung des Kunden Subunternehmer und technische Geräte und Einrichtungen nebst Zubehör einsetzen, soweit dadurch die Interessen des Kunden nicht beeinträchtigt werden. Eine Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und dem Subunternehmen / Subunternehmer kommt dadurch nicht zustande. Die Verpflichtungen von 0221 MEDIA gegenüber dem Kunden bleiben uneingeschränkt bestehen. 

 

11. Rechte, Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

11.1 0221 MEDIA stellt dem Kunden lediglich im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen die entsprechenden Leistungen zur Verfügung. Etwaige, aufgrund der Nutzung dieser Leistungen durch den Kunden eingestellte, abgerufene oder in irgendeiner Weise von ihm verbreitete Inhalte, unterliegen keiner Überprüfung durch 0221 MEDIA. Der Kunde ist für die aufgrund der Nutzung der Leistungen eingestellten, abgerufenen oder in irgendeiner Weise von ihm verbreiteten Inhalte, gegenüber 0221 MEDIA oder Dritten, selbst verantwortlich. 

11.2 Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen Unterstützungs-, Beistellungs- und Mitwirkungspflichten rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und kostenlos für 0221 MEDIA erbracht werden. 

11.3 Zu den Unterstützungspflichten des Kunden zählen insbesondere, dass der Kunde: 

a. sicherstellt, dass ein qualifizierter Mitarbeiter am Erfüllungsort unterstützend zur Verfügung steht, 

b. dafür sorgt, dass den von 0221 MEDIA eingesetzten Mitarbeitern zu der vereinbarten Zeit freier Zugang zu den jeweiligen technischen Einrichtungen und Geräten bzw. dem Produktionsgelände gewährt wird. 

c. zugunsten der 0221 MEDIA-Mitarbeiter dafür sorgt, dass seine Beistellungen die Arbeitsschutzvorschriften erfüllen, 

d. den 0221 MEDIA-Mitarbeitern rechtzeitig die für ihre Tätigkeiten notwendigen Informationen zur Verfügung stellt, 

e. den 0221 MEDIA-Mitarbeitern, soweit diese zur Vertragserfüllung im Betrieb des Kunden sein müssen, ausreichende und zweckentsprechende Arbeitsräume einschließlich Arbeitsmittel, zur Verfügung stellt, 

f. Vorkehrungen trifft, um den unbefugten Zugriff Dritter auf das Eigentum von 0221 MEDIA zu verhindern. 11.4 Zu den Mitwirkungspflichten des Kunden zählen insbesondere: 

a. die elektrische Energie für die Installation, den Betrieb und die Instandhaltung sowie den ggf. erforderlichen Potentialausgleich einschließlich zugehöriger Erdung auf eigene Kosten bereitzustellen, 

b. nach Abgabe einer Störungsmeldung die 0221 MEDIA durch die Überprüfung ihrer Einrichtung entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn sich nach der Prüfung herausstellt, dass keine Störung der technischen Einrichtungen von 0221 MEDIA vorlag bzw. diese durch den Kunden oder von ihm beauftragten Dritten verursacht wurden, 

c. alle Installations-, Instandhaltungs-, Änderungsarbeiten sowie Entstörarbeiten an den Einrichtungen von 0221 MEDIA sind nur von 0221 MEDIA oder von 0221 MEDIA beauftragten Dritten auszuführen, 

d. auf eigene Kosten den Kräften der 0221 MEDIA Zugang zum Grundstück und den darauf befindlichen Gebäuden zu ermöglichen, soweit dies für die Durchführung von Prüf-, Installations-, Instandhaltungs- und Entstörarbeiten erforderlich ist. 11.5 Erbringt der Kunde eine erforderliche Mitwirkungsleistung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so sind die hieraus entstandenen Folgen (z.B. Verzögerungen, Mehraufwand) vom Kunden zu tragen. 

 

12. Mängelrügen und Gewährleistung

12.1 Der Kunde verpflichtet sich, bei Übernahme der Mietsache am Auslieferungsort, sich von deren Vollständigkeit sowie äußeren Beschaffenheit zu überzeugen und diese zu kontrollieren. Etwaige Beanstandungen bezüglich Fehlmengen oder offensichtlicher Mängel, die bei der Übernahme nicht aufgenommen worden sind, werden im Nachhinein nicht durch die 0221 MEDIA anerkannt. 

12.2 Lieferscheine und Leistungsbelege sind bei Übergabe der Mietsache durch 0221 MEDIA durch den Kunden oder einer von ihm beauftragten Person zu unterzeichnen. Erfolg die Abzeichnung nicht durch den Kunden selbst, sondern durch einen unbekannten Dritten, so steht der Kunde dafür ein, dass der Abzeichnende die dazu erforderliche Beauftragung sowie Vollmacht besitzt. 

12.3 Mängelrügen und sonstige Beanstandungen aufgrund offensichtlicher Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Ausschlussfrist von 7 Werktagen nach Erbringung der Leistung zu erheben. In anderen Fällen verjährt das Recht des Kunden, Ansprüche aufgrund von Mängeln geltend zu machen in drei Monaten. 

12.4 Bei Bild- und Tonübertragungen ist die Beurteilung der Ausschnitte / Farben und Töne subjektiv betrachtet sehr unterschiedlich. Infolgedessen ist 0221 MEDIA, soweit keine anderen und genauen Anweisungen des Kunden diesbezüglich vorliegen, für die Bild-und Tongestaltung bei der Ausführung im eigenen Ermessen zuständig. 

12.5 Etwaige Gewährleistungsansprüche des Kunden gegenüber der 0221 MEDIA beschränken sich ausschließlich auf das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch 0221 MEDIA, soweit dies sachlich möglich ist. Hierfür ist 0221 MEDIA eine angemessene Frist einzuräumen. 

 

13. Haftung

Für die Haftung von 0221 MEDIA – gleich aus welchem Rechtsgrund oder Tatbestand – gilt:

13.1 0221 MEDIA haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von 0221 MEDIA beruhen. 

13.2 Soweit 0221 MEDIA die leicht fahrlässige Verletzung einer vertragswesentlichen Hauptpflicht angelastet wird, deren Erfüllung der ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen kann, ist die Schadensersatzhaftung von 0221 MEDIA auf den Einsatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens, maximal jedoch in Höhe der Auftragssumme, begrenzt. 

13.3 Für den Verlust von Daten haftet 0221 MEDIA bei leichter Fahrlässigkeit unter den Voraussetzungen und im Umfang von Ziffer 13.2 nur, wenn der Kunde täglich eine Datensicherung (Back Up) durchgeführt hat. 

13.4 Soweit vorstehend nicht anders geregelt, ist die Haftung von 0221 MEDIA für alle übrigen Schäden ausgeschlossen. 

13.5 Jegliche Haftung von 0221 MEDIA ist auf die Höhe der Auftragssumme beschränkt. 

 

14. Höhere Gewalt, Leistungsstörung

14.1 Im Falle höherer Gewalt ist die Haftung von 0221 MEDIA ausgeschlossen. Als höhere Gewalt gelten alle vom Willen und Einfluss der Parteien unabhängigen Umstände wie Naturkatastrophen, Regierungsmaßnahmen, Behördenentscheidungen, Blockaden, Krieg und andere militärische Konflikte, Mobilmachung, innere Unruhen, Terroranschläge, Streik, Aussperrung und andere Arbeitsunruhen, Beschlagnahme, Embargo, Schwankungen / Unterbrechungen in der Energieversorgung oder im Signalnetz, Ausfall von Fahrzeugen aufgrund technischer Störungen oder von Unfällen oder sonstige Umstände, die unvorhersehbar, schwerwiegend und durch die Parteien unverschuldet sind und nach Abschluss dieses Vertrages eintreten. 

14.2 Soweit eine Partei durch höhere Gewalt an der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen gehindert wird, gilt dies nicht als Vertragsverstoß. Die im Vertrag oder aufgrund des Vertrages festgelegten Fristen werden entsprechend der Dauer des Hindernisses angemessen verlängert. Gleiches gilt, soweit 0221 MEDIA auf die Vorleistung Dritter angewiesen ist, und sich diese aufgrund höherer Gewalt verzögert. 

14.3 Jede Partei wird alles in ihren Kräften stehende unternehmen, was erforderlich und zumutbar ist, um das Ausmaß der Folgen, die durch höhere Gewalt hervorgerufen worden sind, zu mindern. Die von der höheren Gewalt betroffene Partei wird der anderen Partei den Beginn und das Ende des Hindernisses jeweils unverzüglich schriftlich anzeigen. 

 

15. Behördliche Ausnahmegenehmigungen / Gewerbliche Schutzrechte

15.1 Behördliche Ausnahmegenehmigungen, sofern für die Durchführung von Außenübertragungen erforderlich, werden ausschließlich durch den Kunden erbracht. Dadurch entstehende Kosten sind durch den Kunden zu tragen. 

15.2 Der Kunde steht dafür ein, dass 0221 MEDIA weder von ihm noch von Dritten wegen ihrer im Rahmen der Produktion etwa erfolgende Mitwirkung an der Herstellung, Überspielung und Bearbeitung von Bild- und / oder Tonaufnahmen und / oder sonstigen Mitwirkungshandlungen wegen etwaiger Verletzung gewerblicher Schutz- und Verwertungsrechte (insbesondere Urheberrechte) in Haftung und Anspruch genommen wird. Der Kunde verpflichtet sich 0221 MEDIA von derartigen Ansprüchen auf erstes Anfordern umgehend freizustellen und erforderlichenfalls auch die Kosten von 0221 MEDIA für eine angemessene Rechtsberatung- und Verteidigung zu übernehmen. 

 

16. Nennungsverpflichtung und Nutzung von Ton, Ton-Bild- und Bildaufnahmen

16.1 Bei Fernsehproduktionen, die mit dem Fernsehübertragungsequipment von 0221 MEDIA hergestellt werden, ist 0221 MEDIA im Titel-Vorspann oder –Nachspann in branchenüblicher Weise als Dienstleister zu nennen. 

16.2 0221 MEDIA hat das Recht, Bild- / Tonaufnahmen sowie Zeichnungen von Produktionsabläufen zum Zwecke der Dokumentation oder für Eigenveröffentlichungen (Marketing) anzufertigen oder anfertigen zu lassen, sofern der Kunde nicht schriftlich widerspricht. 

 

17. Geheimhaltung und Datenschutz

17.1 Die Parteien sind einander über die Vertragslaufzeit hinaus verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrages beschäftigte Dritte darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der jeweils anderen Partei erfolgen. Die Parteien werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eingesetzten Dritten auferlegen. 

17.2 0221 MEDIA ist berechtigt die Kunden und Auftragsdaten in einer EDV-Anlage zu speichern und zu verarbeiten. 

 

18. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preise

18.1 Die 0221 MEDIA ist berechtig, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die jeweiligen Leistungsbeschreibungen oder die Preise mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen eintreten und sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen der 0221 MEDIA für den Kunden zumutbar ist. Die Änderungen werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt. 

 

19. Sonstige Bedingungen / Schlussbestimmung

19.1 Sämtliche Vereinbarungen, die eine Ergänzung oder Veränderung des Vertrags (Nachtragsvereinbarungen) oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beinhalten, sind schriftlich niederzulegen. 

19.2 Sollten Bestimmungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke, tritt eine angemessene Regelung, die soweit nur möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck des Vertrages vermutlich gewollt hätten. 

19.3 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der 0221 MEDIA auf einen Dritten übertragen. 

19.4 Für die vertragliche Beziehung der Parteien sowie alle Streitigkeiten gilt ausschließlich deutsches Recht. 

 

20. Gerichtsstand

20.1 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Köln. 0221 MEDIA ist auch berechtigt, Klage am Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand ist vorrangig.